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Schülerreise-Versicherung

Inklusive Lehrer-Ausfall-Risiko

Extra Produkt für Schulreisen mit mindestens 6 KIndern oder Jugendlichen


Gehören Schulklassen zu Ihrer Zielgruppe, können Sie zur Absicherung der Stornokosten die Schüler-Versicherung der ERGO Reiseversicherung anbieten.

Vorteile:

  • Alle Tarife sind ohne Selbstbeteiligung, d.h alle Schäden werden immer zu 100 % erstattet
  • Spezielle Rücktrittsgründe für SuS: Wiederholungsprüfungen, Verlassen der Klasse wegen Wegzug  und/oder "sitzenbleiben"
  • Der Lehrer-Ausfall-Schutz, nämlich die Erstattung des Gesamt-Reisepreises bei Ausfall einer Lehrkraft/Begleitperson, ist bereits inkludiert 
  • Schulbegleiter: reist ein Kind mit einem Schulbegleiter, haben das Kind und der Schulbegleiter gegenseitigen Versicherungsschutz

Voraussetzungen: 

  • Gruppen mit mindestens 6 Kindern oder Jugendlichen bis maximal 25 Jahren.
  • Maximal 2 Erwachsene können zum gleichen Preis mitversichert werden. Ausnahme: fahren Betreuungspersonen nur für ein bestimmtes Kind mit, dann können diese Erwachsenen als "Schüler" mit in die Police aufgenommen werden und zählen nicht als Erwachsene.

Leistungen Schüler-Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

1. Die Reiserücktritts-Versicherung zahlt bei einer Stornierung:

Wenn SuS oder Betreuungspersonen aus einem versicherten Grund von der Reise zurücktreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung die vertraglichen Stornokosten zu 100 %. Alternativ werden die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise bezahlt.

 

Versicherte Rücktrittsgründe bei der ERGO Reiseversicherung sind u.a.: 

Krankheit inkl. Covid-19, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Wiederholungsprüfungen, Impfunverträglichkeit sowie der endgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Reisebeginn, z.B. bei Wegzug oder Nichterreichen der nächsten Klassenstufe. 

Aber auch der Jobverlust oder die Kurzarbeit der Eltern sind mitversichert. 

 

Den Versicherungsfall können nicht nur die Mitreisenden auslösen, sondern auch Angehörige, z.B. ein Krankheits- oder Todesfall in der Familie.  

  

2. Reiseabbruch-Versicherung

Muss die Reise aus versichertem Grund abgebrochen oder verlängert werden, wird die Heimfahrt organisiert. Zusätzliche Rückreisekosten (auch für eine erwachsene Begleitperson) sowie der anteilige Reisepreis werden erstattet.  

 

3. Lehrer-Ausfall-Risiko

Bei Ausfall einer Lehrkraft erstattet die ERGO Reiseversicherung über das inkludierte Lehrer-Ausfall-Risiko" den Gesamt-Reisepreis - für alle versicherten Personen. Voraussetzung: die Begleitpersonen müssen auch versichert sein - max. 2 Erwachsene. 

Das Deutschland-Reiseschutz-Paket zahlt darüber hinaus noch zusätzlich:

3. Reisehaftpflicht-Versicherung

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen-, Sach- und Mietsachschäden bis 500.000 €.

Beispiele:

Personenschaden: eine fremde Person wird auf der Skipiste verletzt, so dass ein Krankenhausaufenthalt nötig ist.

Sachschaden: im Museum wird ein Kunstwerk beschädigt.

Mietsachschaden: Beschädigungen in der Unterkunft, z.B. eine zerbrochene Fensterscheibe, Risse im Laminat-Fußboden, ein Sprung im Waschbecken oder wenn durch Kokeln ein Brand ausbricht.

Auch Schäden an mobilen Gegenständen wie Tische, Betten, Geschirr, Fernseher etc. sind versichert.

 

4. Reiseunfall-Versicherung 

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während der Reise, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.

 

5. Reisekranken-Versicherung

 Bei Krankheit oder Unfall innerhalb Deutschlands übernimmt die ERGO Reiseversicherung u.a. 

  • die Organisation und die Kosten für einen Krankenrücktransport an den Heimatort (die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diesen nie)  
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 €.  

Eine Notrufnummer ist 24/7 erreichbar.  

Preise / Tarifübersicht für die Schülerreise-versicherung

Hier können Sie sich für die Schulklassen den Flyer mit den Preisen und Infos herunterladen.

Download
Info-Flyer zur Schülerreise-Versicherung
4007946_2308_Flyer-Schuelerreisen-A4.pdf
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Download
Tarife-Schülerreise-Versicherung zum Einbuchen in den ERV Expert
Tarife-Schülerreise-Versicherung.pdf
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Bedingungen und Buchung

Wo gelten die Reiseversicherungen?

Die Reiserücktritts-Versicherung für Schülerreisen gilt in allen Ländern weltweit.

Der Geltungsbereich beim Reiseschutz-Paket richtet sich nach dem Reiseziel: Entweder Deutschland oder alle anderen Länder weltweit.

 

Wer kann in den Genuss der günstigen Schüler-Reiseversicherung kommen?

Es müssen sich mindestens 6 Schüler und Schülerinnen bis maximal 25 Jahre gemeinsam versichern. 

Zusätzlich können sich max. 2 Lehrkräfte/Betreuungspersonen mitversichern. Für diese Personen gilt dann das sogenannte "Lehrer-Ausfall-Risiko".

(Ausnahme: reist ein Schulbegleiter für ein bestimmtes zu betreuendes Kind mit, dann kann er als 3. Erwachsener mitversichert werden. Für ihn gilt das Lehrer-Ausfall-Risiko nicht.)

  

Müssen sich alle Mitreisenden versichern?

Nein, das brauchen sie nicht. Es müssen sich nur mindestens 6 SuS finden, die die Schülerreise-Versicherung gemeinsam abschließen wollen.

Fällt allerdings die ganze Fahrt ins Wasser, weil die Lehrkraft erkrankt ist, dann zahlt die Versicherung über das integrierte "Lehrer-Ausfall-Risiko" auch nur für diejenigen, die mit auf der Versicherungspolice stehen.

 

Müssen alle Mitreisenden dasselbe versichern?

Nein, das brauchen sie nicht. Der Versicherungsschutz kann individuell gewählt werden. 

 

 

Welche Selbstbeteiligung wird fällig? 

Es gibt keinen Selbstbehalt. Alle versicherten Schäden werden zu 100 % erstattet. 

 

Bis wann können Sie die Schüler-Reiseversicherungen abschließen?

Die Versicherung kann bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn abgeschlossen werden. 

Startet die Reise bereits innerhalb der nächsten 30 Tage nach der Reisebuchung, ist der Abschluss noch 3 Werktage lang möglich.    

Download
Versicherungsbedingungen
Für die Stornokosten-Versicherung gilt Teil A, für Reiseabbruch Teil B, für Reisekranken Teil C, für Reiseunfall Teil E, für Reisehaftpflicht Teil F
VB-Standard-2023.pdf.pdf
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Wie wird die Schülerreise-Versicherung abgeschlossen?

Die Versicherung kann von der Lehrkraft oder dem Organisator der Schulfahrt selbst online über unseren Buchungslink für die Schülerreise-Versicherung abgeschlossen werden. Diesen sollten Sie idealerweise in Ihre Buchungsbestätigungen, in Ihre E-Mail-Kommunikation oder auf Ihrer Website integrieren.

So sieht der Buchungsassistent aus >

Bitte fordern Sie bei mir Ihren persönlichen Buchungslink an: graffenberger@rv17.de  

 

Oder Sie buchen die Versicherung für die Klasse über unser Buchungstool "ERV Expert" selber online ein. Eine Namensliste im Excel-Format kann einfach und schnell hochgeladen werden.

Weiterempfehlung

Kennen Sie andere Gastgeber oder Klassenfahrt-Veranstalter, für die die Schülerreise-Versicherung auch interessant wäre?

Dann empfehlen Sie diese Seite doch gern weiter.

Vielen Dank dafür!