Ihre Gäste fragen nach einer Jahres-Reiserücktritts-Versicherung?
Dann empfehlen Sie ihnen doch, diese gleich über den Link zum Buchungsassistenten für "Urlaub in Deutschland" abzuschließen, den Sie idealerweise in jede Buchungsbestätigung eingebunden haben. Eine Jahresversicherung ist besonders für diejenigen Gäste wertvoll, die mehrmals im Jahr verreisen. Sei es zu Ihnen oder auch woanders hin - weltweit. Der Abschluss lohnt sich meistens schon ab der 2. Reise.
Auch Kurse und Seminare sind über die Jahresversicherung abgesichert.
Und Sie profitieren auch davon - mit jährlichen Folgeprovisionen.
1. Stornokosten-Versicherung
Wenn Ihre Gäste die Reise stornieren müssen,
erstattet die ERGO Reiseversicherung die anfallenden Stornokosten, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren u.a. aus folgenden Gründen:
Den Versicherungsfall können Ihre Gäste selbst oder auch deren Angehörige auslösen, die nicht mitreisen.
Als Angehörige gelten Ehepartner oder Personen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (muss nicht am gleichen Wohnort sein). Außerdem Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Schwiegereltern, Cousins und noch weitere.
2. Reiseabbruch-Versicherung
Wenn Ihre Gäste den Urlaub aus einem versicherten Grund abbrechen müssen,
ersetzt die ERGO Reiseversicherung u.a. den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
3. Auto-Reiseschutz
Wenn das während der Reise genutzte Kraftfahrzeug bei der Anreise oder im Urlaub aufgrund von Panne oder Unfall fahruntauglich wird,
erstattet die ERGO Reiseversicherung zusätzliche Reisekosten bis zu 500 € pro Person (z.B. einen Mietwagen) sowie nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
4. Das Service-Plus: die Telefonische Stornoberatung
Wenn die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet ist,
und der Gast sich unsicher ist, ob er die Reise antreten kann oder doch lieber stornieren sollte, dann können Sie die Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung empfehlen! Der Gast soll die Telefonische Stornoberatung anrufen: 089 4166 1839
5. Reisekranken-Versicherung
Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERGO Reiseversicherung u. a.:
Die Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
6. Reisegepäck-Versicherung
Wenn Ihren Gästen während der Reise persönliche Gegenstände, Technik oder Sportgeräte gestohlen werden,
entschädigt die ERGO Reiseversicherung bis zu 2.000 € je Reise und pro Einzelperson, bei Familien bis 4.000 €.
Alle Sportgeräte sind eingeschlossen, wie z.B. Fahrräder, SUPs, die Ski- oder Golfausrüstung.
Erreicht aufgegebenes Reisegepäck erst 12 Stunden nach Ihrem Gast den Zielort,
werden 250 € pro Person für Ersatzkäufe erstattet.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherungen gelten für beliebig viele Reisen innerhalb der nächsten 12 Monate nach Versicherungsbeginn bis zu jeweils 45 Tagen in allen Ländern weltweit.
Was ist alles abgesichert?
Alle beruflichen und privaten Reisen. Aber auch Flug- und Bahn-Tickets, Online-Hotelbuchungen, Mietwagen, Fähren, Eintrittskarten sowie Kurse und Seminare aller Art.
Voraussetzung: die Unternehmung findet weiter als 50 km vom Wohnort entfernt statt oder enthält mindestens eine Übernachtung.
Wer kann die Jahres-Reiseversicherungen abschließen?
Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie aus folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien.
Wie wird ein "Paar" und eine "Familie" definiert?
Als Paar gelten 2 Erwachsene - unabhängig vom Wohnort.
Als "Familie" gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre.
Welche Selbstbeteiligung wird fällig?
Bei einem Tarif "ohne Selbstbeteiligung" wird der Schaden immer zu 100 % erstattet.
Bei einem Tarif "mit Selbstbeteiligung", gibt es folgende Eigenanteile:
Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.
Reisegepäck-Versicherung: 100 € je versichertem Fall.
Krankenrücktransport-Versicherung: 100 €
Abschlussfrist: Bis wann können die Jahres-Reiseversicherungen abgeschlossen werden?
Die Versicherungen können bis spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt der ersten zu versichernden Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist 3 Werktage.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja, er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Die Versicherung kann von Ihren Gästen selbst online über unseren Buchungslink für "Urlaub in Deutschland" abgeschlossen werden, den Sie in Ihren E-Mails oder auf Ihrer Website integriert haben.
Ein Gast wird in unserem Buchungsassistent auf der ersten Seite immer gefragt, ob er nur die eine Reise zu Ihnen oder alle seine Urlaubsreisen und Unternehmungen absichern möchte. So sieht der Buchungsassistent aus >
Oder Sie buchen die Versicherung für Ihren Gast über unser Buchungstool "ERV Expert" selber online ein.
Kennen Sie andere Gastgeber, für die dieser Reiseschutz auch interessant wäre?
Dann empfehlen Sie diese Seite doch gern weiter.
Vielen Dank dafür!
Ina Graffenberger
Spezialistin für den Deutschland-Reiseschutz
ERGO Reiseversicherung
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E-Mail: graffenberger@rv17.de