Bitte beachten Sie, dass ich bis zum 25.11.2025 im Urlaub bin.
Ihre schriftlichen Anfragen per Mail oder über das Kontaktformular werden in dieser Zeit nicht beantwortet!!
Auch telefonisch bin ich nicht erreichbar.
Bei Versicherungsbuchungen beim sogenannten "Katalog-Verkauf" direkt über das Buchungssystem, z.B. FewoOne oder vOffice, gibt es keine extra Versicherungspolice für den Gast und somit auch keine Versicherungsscheinnummer.
In diesen besonderen Fällen gilt die Buchungsbestätigung als Versicherungsnachweis.
Allerdings gibt es eine "kleine Hürde":
Immer wieder "stolpern" Gäste darüber, dass beim Online-Formular die Versicherungsnummer eine Pflichtangabe ist. Und Sie ja eben keine haben.
Was ist zu tun?
Der Gast reicht bitte "ganz normal" seine Schadensansprüche online ein - auf der Internetseite www.ergo-reiseversicherung.de unter dem Navigationspunkt „Schaden melden“.
Nach Eingabe der persönlichen Daten muss der Gast bei „Wie ist Ihre Reise versichert?“ im Drop – Down Menü den Punkt „über den Reiseveranstalter“ auswählen.
Der „Reiseveranstalter“ sind in diesem Fall Sie, also der Gastgeber bzw. die Zimmervermittlung. Der Gast hat ja die Versicherung über Ihre Firma abgeschlossen und nicht direkt bei der ERGO Reiseversicherung (so wie es beim Abschluss über den Buchungslink oder eine Schnittstelle der Fall wäre).
Das darunter befindliche Feld mit der Versicherungsscheinnummer ist danach kein Pflichtfeld mehr. Der Gast kann seine Buchungsnummer eingeben oder lässt das Feld frei.
In jedem Fall muss er seine Buchungsbestätigung (Mietvertrag), auf der die Versicherung dokumentiert ist, hochladen, Ihre Stornorechnung (am besten mit dem Hinweis, dass es sich um „Katalog-Verkauf“ handelt) und einen Nachweis, was passiert ist, z.B. eine ärztliche Bescheinigung.
Freundlich
Keine anonyme Hotline, keine Maschine!
Am Telefon ist ein echter Mensch!
Schnell
Reiseversicherung online einbuchen:
Sie selbst oder auf Wunsch ich für Sie.
Kompetent
Über 30 Jahre Erfahrung in der Beratung von Reiseschutz-Produkten.
Bitte beachten Sie, dass ich bis zum 17.6.2025 im Urlaub bin.
Ihre schriftlichen Anfragen per Mail oder über das Kontaktformular werden in dieser Zeit nicht beantwortet!!
Auch telefonisch bin ich nicht erreichbar.
Mittwoch, 20.11.2024, 10 Uhr
Mittwoch, 04.12.2024, 10 Uhr
Hier klicken, um sich für ein Webinar anzumelden >
Sie erhalten im Anschluss eine Mail mit der Bestätigung und einem Button "An Ereignis teilnehmen", den Sie dann kurz vor Beginn der Schulung anklicken.
Das Webinar führe ich über Teams durch. Sie können dort als "Gast" teilnehmen" und brauchen vorher nichts zu installieren oder herunterzuladen.
Achtung: bitte nicht wundern, wenn in der Einladungsmail mein früherer Name Ina Bärschneider steht. Ich kann ihn leider nicht in Teams ändern. Sorry!
"Wir setzen seit über 10 Jahren auf die Produkte der ERV und können auf eine kontinuierliche und erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken. Frau Ina Graffenberger ist uns zu jeder Zeit eine zuverlässige Ansprechpartnerin, die uns und unseren Systemanwendern schnell und kompetent zur Seite steht. Gemeinsam haben wir mit Ihr das zukunftsweisende Nummernkreisverfahren entwickelt, welches unseren Kunden eine schnelle und einfache Integration der ERV in die online Buchbarkeit auf Webseiten ermöglicht. Die ausgereiften Produkte der ERV werden durch unsere Gäste für eine Urlaubreise gern hinzugebucht."
Andrea Kringel, Product Owner IRS
DS Destination Solutions GmbH

Immer wieder tauchen im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen die Fragen auf, wie zu verfahren ist, wenn Freunde gemeinsam verreisen und dann einer oder zwei nicht mitkommen können:
Wenn mehrere Personen zusammen eine Reise buchen, sei es, dass sie ein großes Ferienhaus oder mehrere Hotelzimmer reservieren, und dann ein "Teilstorno" erfolgt, gilt folgendes:
A) wenn es sich bei allen Reisenden um Familienmitglieder handelt, können sie optional entscheiden: entweder die gesamte Buchung wird storniert oder es fahren eben weniger Personen in den Urlaub. Die nicht Mitreisenden bekommen ihren Anteil am Reisepreis von der Versicherung erstattet.
B) wenn Freunde zusammen verreisen (keine Familie!), gilt die Obergrenze von 4 Erwachsenen und ggf. 2 mitreisende Kinder.
Beispiel 1:
2 Pärchen buchen gemeinsam ein Ferienhaus (4 Erwachsene)
Ein Pärchen kann nicht mit anreisen, aufgrund von Krankheit.
Das zweite Pärchen hat folgende zwei Optionen: auch stornieren und die Versicherung zahlt die gesamten Stornokosten. Oder allein in den Urlaub fahren und das große Haus für sich für einen erholsamen Urlaub nutzen. Ein finanzieller Schaden entsteht dabei nicht, da das erste Pärchen seinen Reisepreis-Anteil von der Versicherung zurück erhält.
Beispiel 2:
3 Pärchen buchen gemeinsam ein Ferienhaus (6 Erwachsene)
Ein Pärchen kann nicht mit anreisen, aufgrund von Krankheit.
Da bei dieser Buchung die Obergrenze von 4 Erwachsenen überschritten wird, gibt es nur die folgende Option: die zwei gesunden Pärchen fahren in den Urlaub. Ein finanzieller Schaden entsteht niemandem, da das erste Pärchen seinen Reisepreis-Anteil von der Versicherung zurück erhält.
Voraussetzung für Erstattungen durch die Versicherungsgesellschaft ist immer ein versicherter Rücktrittsgrund.
Das Buchungstool ERV Expert
Dienstag, 19.04.2022, 10 Uhr
Ina Graffenberger
Spezialistin für den Deutschland-Reiseschutz
ERGO Reiseversicherung
Tel.
Mobil/WhatsApp
E-Mail: [email protected]