Das kann man nicht pauschal beantworten und man muss ganz genau und gut hinschauen:
Wenn in der Kreditkarte eine Versicherung enthalten ist, die die Stornogebühren auch dann erstattet, wenn man seinen Urlaub NICHT mit der Karte bezahlt, ist es gut. Noch besser, ist es, wenn die Versicherungssumme auch noch mit dem geplanten Reisepreis übereinstimmt und wenn ALLE Mitreisenden auch mit versichert sind - nicht nur der Karteninhaber selbst oder die Familienangehörigen.
Und perfekt wäre es, wenn in der Versicherung auch noch Leistungen drin wären, die den Gast vor Ort absichern: z.B. wenn er seine Reise vorzeitig beenden muss, weil zu Hause das Wasser im Keller steht oder er aufgrund von Krankheit am Urlaubsort länger bleiben muss.
Hier können Sie sich noch näher zum Thema "Wie gut sind Reiseversicherungen in der Kreditkarte?" informieren >
Es gibt bei der ERGO Reiseversicherung sowohl Tarife mit als auch Tarife ohne Selbstbeteiligung. Klar, es hört sich toll an, wenn man bei einem Schaden ALLES erstattet bekommt, sei es die Stornokosten-, die Arztrechnung oder gestohlene Fahrräder. Aber alles hat seinen Preis.
Und Tarife ohne Selbstbeteiligung haben nun mal einen wesentlich höheren Preis als Tarife, bei denen die versicherte Person einen Teil selbst zahlt, weil die Versicherung eben ein größeres Risiko trägt. Zudem gibt es in den meisten Tarifen ohne einen Selbstbehalt einen sogenannten "Alterszuschlag" für Reisende ab 65 Jahren. Hintergrund ist, dass diese Personengruppe statistisch gesehen viel "schadensträchtiger" ist.
Der Vorteil ist eben, dass man alle Schäden zu 100 % erstattet bekommt und auf keinen Kosten "sitzen bleibt".
Dagegen sind Tarife mit einem Selbstbehalt wesentlich günstiger als Tarife ohne Selbstbeteiligung, sie kosten manchmal nur die Hälfte. Außerdem entfällt der "Alterszuschlag". Damit sind Tarife mit einem Selbstbehalt gerade für preisbewusste Reisende ab 65 Jahren besonders interessant, weil die Preisdifferenz enorm ist.
Wie hoch der Selbstbehalt bei den einzelnen Produkten ist, kann man in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nachlesen.
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Bitte beachten Sie, dass ich bis zum 17.6.2025 im Urlaub bin.
Ihre schriftlichen Anfragen per Mail oder über das Kontaktformular werden in dieser Zeit nicht beantwortet!!
Auch telefonisch bin ich nicht erreichbar.
Mittwoch, 20.11.2024, 10 Uhr
Mittwoch, 04.12.2024, 10 Uhr
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Sie erhalten im Anschluss eine Mail mit der Bestätigung und einem Button "An Ereignis teilnehmen", den Sie dann kurz vor Beginn der Schulung anklicken.
Das Webinar führe ich über Teams durch. Sie können dort als "Gast" teilnehmen" und brauchen vorher nichts zu installieren oder herunterzuladen.
Achtung: bitte nicht wundern, wenn in der Einladungsmail mein früherer Name Ina Bärschneider steht. Ich kann ihn leider nicht in Teams ändern. Sorry!
"Wir setzen seit über 10 Jahren auf die Produkte der ERV und können auf eine kontinuierliche und erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken. Frau Ina Graffenberger ist uns zu jeder Zeit eine zuverlässige Ansprechpartnerin, die uns und unseren Systemanwendern schnell und kompetent zur Seite steht. Gemeinsam haben wir mit Ihr das zukunftsweisende Nummernkreisverfahren entwickelt, welches unseren Kunden eine schnelle und einfache Integration der ERV in die online Buchbarkeit auf Webseiten ermöglicht. Die ausgereiften Produkte der ERV werden durch unsere Gäste für eine Urlaubreise gern hinzugebucht."
Andrea Kringel, Product Owner IRS
DS Destination Solutions GmbH
Immer wieder tauchen im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen die Fragen auf, wie zu verfahren ist, wenn Freunde gemeinsam verreisen und dann einer oder zwei nicht mitkommen können:
Wenn mehrere Personen zusammen eine Reise buchen, sei es, dass sie ein großes Ferienhaus oder mehrere Hotelzimmer reservieren, und dann ein "Teilstorno" erfolgt, gilt folgendes:
A) wenn es sich bei allen Reisenden um Familienmitglieder handelt, können sie optional entscheiden: entweder die gesamte Buchung wird storniert oder es fahren eben weniger Personen in den Urlaub. Die nicht Mitreisenden bekommen ihren Anteil am Reisepreis von der Versicherung erstattet.
B) wenn Freunde zusammen verreisen (keine Familie!), gilt die Obergrenze von 4 Erwachsenen und ggf. 2 mitreisende Kinder.
Beispiel 1:
2 Pärchen buchen gemeinsam ein Ferienhaus (4 Erwachsene)
Ein Pärchen kann nicht mit anreisen, aufgrund von Krankheit.
Das zweite Pärchen hat folgende zwei Optionen: auch stornieren und die Versicherung zahlt die gesamten Stornokosten. Oder allein in den Urlaub fahren und das große Haus für sich für einen erholsamen Urlaub nutzen. Ein finanzieller Schaden entsteht dabei nicht, da das erste Pärchen seinen Reisepreis-Anteil von der Versicherung zurück erhält.
Beispiel 2:
3 Pärchen buchen gemeinsam ein Ferienhaus (6 Erwachsene)
Ein Pärchen kann nicht mit anreisen, aufgrund von Krankheit.
Da bei dieser Buchung die Obergrenze von 4 Erwachsenen überschritten wird, gibt es nur die folgende Option: die zwei gesunden Pärchen fahren in den Urlaub. Ein finanzieller Schaden entsteht niemandem, da das erste Pärchen seinen Reisepreis-Anteil von der Versicherung zurück erhält.
Voraussetzung für Erstattungen durch die Versicherungsgesellschaft ist immer ein versicherter Rücktrittsgrund.
Das Buchungstool ERV Expert
Dienstag, 19.04.2022, 10 Uhr
Ina Graffenberger
Spezialistin für den Deutschland-Reiseschutz
ERGO Reiseversicherung
Tel.
Mobil/WhatsApp
E-Mail: graffenberger@rv17.de