Für Sie habe ich hier die Fragen beantwortet, die mir am meisten gestellt werden. U.a.: Welche Gründe sind in der Reiserücktritts-Versicherung versichert? Zahlt die Versicherung auch, wenn die Schwiegermutter plötzlich verstirbt? Lohnt sich eine Jahres-Versicherung?
Die Antworten hier beziehen sich alle auf den Deutschland-Reiseschutz und die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung VB-ERV 2023.
Grundsätzlich kann der Reisevertrag bzw. der Beherbergungsvertrag jederzeit vom Gast gekündigt werden - egal aus welchen Gründen. Allerdings zahlt die Reiseversicherung nur aus bestimmten, genau definierten Gründen. Versichert ist immer das individuelle, persönliche Risiko, was unverhofft eintreffen kann.
Planbare Dinge, wie eine OP oder eine Kur sind nicht versichert. Schlechtes Wetter auch nicht. "Wir haben es uns anders überlegt" ebenso wenig wie Streit mit dem Partner.
Die versicherten Gründen in der Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung der ERGO Reiseversicherung sind u.a. folgende:
Wichtig: diese Gründe können allen Mitreisenden passieren, damit die Versicherungsgesellschaft leistet. Aber auch wenn jemand von den "Risikopersonen" betroffen ist, wird gezahlt. Siehe auch nächste Frage.
Die Reiserücktritts-Versicherung erstattet Ihren Reisepreis bzw. bezahlt die Stornokosten, wenn es einen versicherten Rücktrittsgrund gibt. Die Gründe sind oben alle aufgezählt. Aber wen genau kann es alles treffen? Wer kann den Versicherungsfall auslösen?
Wird das Geld auch erstattet, wenn ein Enkel krank wird oder wenn die Oma ins Krankenhaus kommt oder die Schwiegermutter plötzlich verstirbt? Ich sage schon mal ja, das wird es.
Die sogenannten Risikopersonen sind genau definiert:
1. Die Angehörigen
Als Angehörige gelten:
2. Betreuungspersonen
Das sind diejenigen Personen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen und mit denen Ihre Gäste nicht verwandt sind, z.B. Au-pair.
3. Die Mitreisenden
Sind die Mitreisenden nicht untereinander verwandt, dann gilt der gegenseitige Versicherungsschutz nur für maximal 4 Personen und zusätzlich bis zu 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder.
Wenn Ihre Gäste als Familie gebucht haben, dann sind alle Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen sowieso alle Risikopersonen.
Bei langfristigen Buchungen gilt folgende Abschlussfrist:
Die Reiseschutz-Produkte der ERGO Reiseversicherung, die eine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung) enthalten, können bis spätestens 30 Tage vor geplanten Reisebeginn abgeschlossen werden.
Bei kurzfristigen Buchungen gilt folgende Abschlussfrist:
Erfolgt die Anreise zum Urlaubsort bereits innerhalb der nächsten 30 Tage nach Reisebuchung, so gibt es noch 3 Werktage Zeit sich für den Versicherungsabschluss zu entscheiden und ihn abzuschließen.
Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag ohne Feiertage.
Pauschal könnte man sagen, ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich der Abschluss einer Reiseversicherung auf Jahresbasis.
Je öfter verreist wird, um so kleiner wird der Versicherungsanteil pro Reise. Außer dem finanziellen Aspekt gibt es noch diverse weitere Gründe, die für den Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung sprechen:
Oftmals ist die Jahresversicherung nur unwesentlich teurer als eine Einmal-Versicherung, manchmal ist sie sogar günstiger.
Die Jahrespolice verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Ausführliche Infos und Preise für den Jahres-Reiseschutz gibt es hier >>
Mit der Reisebuchung schließen Gast und Gastgeber einen sogenannten Gastaufnahmevertrag ab. Dieser besagt, dass der Gastgeber zum vereinbarten Reisezeitraum das Hotelzimmer, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus zur Vermietung bereit hält und nicht anderweitig benutzt oder z.B. teurer an jemanden anders weitervermietet. Der Gast kann sich also darauf verlassen, seinen gebuchten Urlaub zu seinem Wunschtermin anzutreten.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Gast die gemietete Unterkunft in jedem Fall zu bezahlen. Auch dann, wenn er - aus welchen Gründen auch immer - nicht anreist. Vom vollen Reisepreis sind sogenannte "ersparte Aufwendungen" und eine eventuelle Weitervermietung an andere Gäste abzuziehen. Wenn die Unterkunft im stornierten Zeitraum aber nicht an andere Gäste vermietet werden konnte, können ca. 80-90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt werden.
Wo ist das geregelt? Im BGB § 535 steht genau, wie viel ein (Privat)-Vermieter bei einer Stornierung an Gebühren verlangen darf.
Ina Graffenberger
Spezialistin für den Deutschland-Reiseschutz
ERGO Reiseversicherung
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E-Mail: graffenberger@rv17.de