Reiseversicherungen in Kreditkarten – wirklich ein sicherer Schutz?

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Reicht der Reiseschutz in der Kreditkarte ganz sicher?

Viele Gäste, die in Deutschland Urlaub machen, winken beim Thema Reiseversicherung schnell ab:

„Brauche ich nicht – ist doch schon in meiner Kreditkarte enthalten.“

 

Doch Vorsicht:

Der Reiseschutz über Kreditkarten ist oft nur eine Nebensache. Leistungen sind eingeschränkt und greifen nur unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel oftmals nur dann, wenn die Reise auch vollständig mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Wie Sie wissen, ist aber gerade bei Reisen innerhalb Deutschlands bei privaten Ferienanbietern, Pensionen oder Ferienwohnungen die Kreditkartenzahlung oft gar nicht möglich.

 

Damit Sie Ihren Gästen fundierte Informationen geben können, habe ich für Sie hier weitere wichtige Unterschiede der Reiseversicherungsleistungen in Kreditkarten und bei der ERGO Reiseversicherung zusammengestellt.

1. Wer ist überhaupt versichert?

  • Kreditkarte: Meist nur der Karteninhaber.
  • ERGO Reiseversicherung: Ihre Gäste entscheiden selbst, ob die ganze Familie und/oder auch Mitreisende abgesichert werden.

2. Wer darf einen Versicherungsfall auslösen?

  • Kreditkarte: In der Regel nur der Karteninhaber und direkte Angehörige mit gleichem Wohnsitz.
  • ERGO Reiseversicherung: Auch weitere Angehörige wie Großeltern, Onkel, Tante, Cousins, Schwiegereltern oder Partner ohne gemeinsamen Wohnsitz können den Versicherungsfall auslösen. Und auch das zur Reise angemeldete Haustier (Hund oder Katze).

3. Vorerkrankungen bei Reiserücktritt

  • Kreditkarte: Häufig ausgeschlossen.
  • ERGO Reiseversicherung: Vorerkrankungen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn nicht behandelt wurden, sind abgesichert.

4. Rücktransport nach Hause

  • Kreditkarte: Oft nur, wenn es medizinisch notwendig ist und von Ärzten vor Ort angeordnet wird. Was ja innerhalb Deutschlands so gut wie nie vorkommen wird. Einen Krankenrücktransport auf eigenen Wunsch bezahlt auch übrigens die gesetzliche Krankenversicherung niemals.
  • ERGO Reiseversicherung: Der Rücktransport erfolgt bereits, wenn er medizinisch sinnvoll ist – entscheidend ist allein die Transportfähigkeit. Der Krankenrücktransport innerhalb Deutschlands ist im Reiseschutz-Paket inkludiert.

5. Kosten & Selbstbeteiligung

  • Kreditkarte: Häufig gibt es Leistungsbegrenzungen oder Selbstbeteiligungen. Auch die Versicherungssummen sind nicht frei wählbar und reichen oftmals nicht aus.
  • ERGO Reiseversicherung: Flexible Wahlmöglichkeiten, z. B. mit oder ohne Selbstbeteiligung, individuell passende Versicherungssummen, unbegrenzte Leistung in der Reisekrankenversicherung bei Auslandsreisen.

6. Ansprechpartner im Notfall

Kreditkarte: Oft nur eine allgemeine Telefonnummer der Bank – mit unklarer Expertise im Reiseschutz.

ERGO Reiseversicherung: Eine 24-Stunden-Notrufzentrale, telefonische Stornoberatung und persönliche Ansprechpartner stehen rund um die Uhr zur Verfügung.

Fazit

Zusammengefasst kann man sagen: Besser nicht allein auf die Kreditkarte verlassen!

 

Für Gastgeber ist es wichtig, ihren Gästen zu vermitteln: Wer nur auf den Reiseschutz seiner Kreditkarte vertraut, geht ein Risiko ein. Eine eigenständige Reiseversicherung bietet nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch echte Sicherheit – egal ob beim Urlaub im Ausland oder in Deutschland.

Um Diskussionen zu vermeiden:

Am besten sollen Ihre Gäste und Kunden die Versicherungsbedingungen in ihrer Kreditkarte selbst studieren, was überhaupt und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Summen und Leistungen ganz genau versichert ist.

 

Bieten Sie die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung der ERGO Reiseversicherung IMMER mit an - auch wenn Ihr Gast mit Kreditkarte bezahlt und (scheinbar) eine Reiseversicherung inkludiert ist. Lassen Sie den Gast selbst entscheiden, ob er sich noch zusätzlich absichern möchte.